In einem Spiegel Interview "erdreistete" sich der Grüne Abgeordnete Volker Beck den Bischof von Köln, Kardinal Meisner betreffend folgender Äußerung einen "Hassprediger" zu nennen:
Da man seitens des Erzbistums sich gerne in Schweigen hüllt (wie auch ich schon an dieser Stelle selbst erfahren konnte) und somit die Sache nicht argumentativ aus der Welt schaffen wollte (oder konnte?), fühlte man, bzw. Meisner, sich ganz fürchterlich von dem Ausdruck "Hassprediger" beleidigt, da unter allgemeinem Verständnis - so das Bistum - darunter Personen zu verstehen seien "die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalten und zu Gewalt aufrufen". So sah der Kardinal bzw. das Bistum keinen anderen Ausweg, als vor Gericht zu ziehen.
Das Haus- und Hofgericht zu Köln urteilte mit seiner Einstweiligen Verfügung ganz zu Gunsten Meisners und verdonnert Beck im Wiederholungsfall zu einer viertel Million Euro Schmerzensgeld. Insofern hätte Beck den Kardinal wohl eher einen Kinderficker nennen sollen, denn das finden deutsche Gerichte, speziell das in Köln (!), weit weniger schlimm (wie man hier lesen kann).
Doch wer mit gesundem Menschenverstand könnte denn in Meisners folgenden Äußerungen der Liebe Hasspredigten erkennen?
Hassprediger Bischof von Köln, seine Eminenz Kardinal Meisner urteilt.
Alle so genannten alternativen Modelle des menschlichen sexuellen Zusammenlebens sind aber unwahr und darum für den Menschen im Kern verderblich. Die Menschheit richtet sich hier selbst zugrunde.Erschwerend kommt hier hinzu, dass Beck selbst bekennender Homosexueller ist und sich somit durch Meisners sinn- und geistlose Äußerung auch direkt angesprochen fühlen muss.
Da man seitens des Erzbistums sich gerne in Schweigen hüllt (wie auch ich schon an dieser Stelle selbst erfahren konnte) und somit die Sache nicht argumentativ aus der Welt schaffen wollte (oder konnte?), fühlte man, bzw. Meisner, sich ganz fürchterlich von dem Ausdruck "Hassprediger" beleidigt, da unter allgemeinem Verständnis - so das Bistum - darunter Personen zu verstehen seien "die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalten und zu Gewalt aufrufen". So sah der Kardinal bzw. das Bistum keinen anderen Ausweg, als vor Gericht zu ziehen.
Das Haus- und Hofgericht zu Köln urteilte mit seiner Einstweiligen Verfügung ganz zu Gunsten Meisners und verdonnert Beck im Wiederholungsfall zu einer viertel Million Euro Schmerzensgeld. Insofern hätte Beck den Kardinal wohl eher einen Kinderficker nennen sollen, denn das finden deutsche Gerichte, speziell das in Köln (!), weit weniger schlimm (wie man hier lesen kann).
Doch wer mit gesundem Menschenverstand könnte denn in Meisners folgenden Äußerungen der Liebe Hasspredigten erkennen?
"Dort, wo die Kultur von der Gottesverehrung abgekoppelt wird, erstarrt der Kultus im Ritualismus und die Kultur entartet. Sie verliert ihre Mitte."Ich würde mir wirklich wünschen, dass Herr Beck das nächste mal nicht zu vorschnell über den ehrwürdigen
"Der europäische Mensch muss, um nicht unterzugehen, Gifte wie Homosexualität auschwitzen."
"Kirche ist keine Demokratie."
"Nächstenliebe ist kein Freundlichkeitsbrei"
"Es gehört zu den größten Häresien, zu glauben, das Ziel der Christen sei die Selbstverwirklichung ... Der Selbstverlust ist unsere Berufung."
"In betenden Händen ist die Waffe vor Missbrauch sicher."
"Auch in einem gerechtfertigten Verteidigungskampf ist nicht jedes Kampfmittel schlechthin erlaubt. Wenn das Kampfmittel sich der Kontrolle des Menschen völlig entzöge, müßte seine Anwendung als unsittlich verworfen werden. Daß die Wirkung der atomaren Kampfmittel sich dieser Kontrolle völlig entzieht, muß nach dem Urteil gewissenhafter Sachkenner als unzutreffend bezeichnet werden. Ihre Verwendung widerspricht darum nicht notwendig der sittlichen Ordnung und ist nicht in jedem Fall Sünde."
(Kath. Kirchenzeitung für das Erzbistum Köln, 1958)