Wenn Jesus auch den schlimmsten Sündern verziehen hat und nach menschlichem Ermessen bei Peter Kramer wie bei jedem anderen Menschen, der auch mit Jugendlichen zusammenkommt, kein Übergriff auf Kinder mehr zu erwarten war, wie konnte man ihm eine zweite Chance versagen? Können wir in der Kirche die Strafe eines lebenslänglichen Ausschlusses aus der Seelsorge verhängen ohne verantwortbaren Grund, wenn unser modernes Rechtsempfinden von der Verhältnismäßigkeit der Strafe zur Tat und von einer Resozialisierung ausgeht?Doch jetzt wird die Luft um den Regensburger Bischofssitz allmählich dünner und die Beine der bischöflichen
Das sei zwar denkbar, habe die Antwort gelautet, doch nur unter der Bedingung, dass Peter K. keinen Kontakt zu Kindern mehr habe und beaufsichtigt werde, sagte der Sprecher der Zeitung. Dennoch wurde Peter K. im September 2004 von Bischof Müller zum Pfarradministrator von Riekofen und Schönach ernannt. In der Schule des Nachbardorfes Schönach erteilte er daraufhin Religionsunterricht.Nicht nur, dass die Strafen für geistliche
"Die Verantwortung für die Tat trägt der Täter." (Bischof Müller)Dabei wäre doch angesichts der himmelschreienden Heuchelei eine schonungslose Aufklärung angesagt. Doch hier möchte sich wohl der Prälat von Regensburg nicht mehr an das erinnert wissen, was er selbst noch im März herauskrakeelte:
Menschenfurcht und ängstliche Sorge um die Stimmung an der sogenannten Basis, das Buhlen um den Beifall der Meinungsmacher sind mit der Würde des Bischofsamtes unvereinbar.
Wenn ich nur immer so viel essen könnte, wie ich kotzen möchte...
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