Man kommt der Trennung von Kirche und Staat in kleinen Schritten näher. So wurde nun eine Petition im Bundestag eingereicht, die darum bittet §7 Abs. 3 GG ersatzlos zu streichen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnis-freien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religions-gemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Reli-gionsunterricht zu erteilen."Die Begründung ist ebenfalls so gut formuliert, dass ich sie nicht vorenthalten möchte:
In der Praxis führt der Artikel 7(3) zur Aufspaltung der Klassenverbände nach Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen. Dies widerspricht der Offenheit für eine Vielfalt der Mei-nungen und Auffassungen, die konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sind. Er behindert die auf Toleranz und Nicht-Diskriminierung beruhende Integrationsaufgabe des Staates in einer pluralistischen Gesellschaft bis hin zur Gefährdung des inneren Friedens.Insofern möchte ich auch dazu aufrufen, diese Petition zu unterstützen.
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