Donnerstag, September 20, 2007

Gerade im Bundestag...

Man kommt der Trennung von Kirche und Staat in kleinen Schritten näher. So wurde nun eine Petition im Bundestag eingereicht, die darum bittet §7 Abs. 3 GG ersatzlos zu streichen. Dieser lautet wie folgt:

"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnis-freien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religions-gemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Reli-gionsunterricht zu erteilen."
Die Begründung ist ebenfalls so gut formuliert, dass ich sie nicht vorenthalten möchte:

In der Praxis führt der Artikel 7(3) zur Aufspaltung der Klassenverbände nach Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen. Dies widerspricht der Offenheit für eine Vielfalt der Mei-nungen und Auffassungen, die konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sind. Er behindert die auf Toleranz und Nicht-Diskriminierung beruhende Integrationsaufgabe des Staates in einer pluralistischen Gesellschaft bis hin zur Gefährdung des inneren Friedens.
Insofern möchte ich auch dazu aufrufen, diese Petition zu unterstützen.

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