Donnerstag, April 19, 2007

Neulich beim Job mit Keuschheitsgürtel...

Wie in diesem spon-Artikel zu lesen ist, haben zum Glück die Menschenrechte über reaktionäre klerikale Vorstellungen gesiegt. Denn die Kündigung des Leiters eines katholischen Jugendwohnheims erklärte ein Gericht für ungültig. Dieser habe über das Internet (Teufelswerk!) nach "Sexdates" gesucht, die nur halb so alt waren wir er! Die rechtliche Klarstellung des Sachverhalts genügt aber dem Kolping-Geschäftsführer Tomaschek nicht, denn dieser äußert sich wie folgt:
Tomaschek erklärte, nach Ansicht des Kolpingwerkes sei das Verhalten des 53-Jährigen unvereinbar mit seinen erzieherischen Aufgaben. Der Heimleiter habe eindeutig gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen. Der Verband will nun prüfen, ob er gegen die Entscheidung desArbeitsgerichts in die Berufung geht.

Fragt sich nur, was das größere Übel ist. Pfaffen, die an kleinen Kindern rumfummeln, oder ein erwachsener Mann, der sich erwachsene Partner über das Internet sucht.

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