AGG § 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Doch ein deutsches Gesetz wäre keines, wenn man nicht zu dieser durchaus positiv formulierten Passage eine Ausnahme geschaffen hätte, und zwar wieder genau nur eine Ausnahme, die übliche Ausnahme aller Ausnahmen, die vielen Arbeitnehmern schon vor dem AGG und jetzt auch leider danach das Leben schwer machen wird, nämlich:
AGG § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
(1) Ungeachtet des § 8 [Anm.: Unterschieldiche Behandlung wg. beruflicher Anforderungen] ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
D.h. die Kirchen haben sich wieder durchgesetzt und ihren Status als Tendenzbetriebe behalten. Das bedeutet, dass man als Kindergärtnerin ohne Bekenntnis nie in einem katholischen Kindergarten arbeiten kann, da das Bekenntnis (übrigens auf der Lohnsteuerkarte vermerkt) ein Einstellungs-K.O. bedeutet. Es ist vollkommen gleichgültig wie gut die Kindergartentante die kleinen behandelt, wie viel sie ihnen beibringt, wie intelligent sie ist oder wie pazifistisch in ihrer Einstellung, kurz, weil sie nicht an Gott glaubt, kann sie abgelehnt werden.
Man muss nur die Parameter ein bisschen veränder, um zu sehen wie schwachsinnig diese Bestimmung ist:
- Nur weil sie nicht an den Urknall glaubt, kann sie vom Kindergarten der Astrophysiker abgelehnt werden
- Nur weil sie nicht an Chakren glaubt, kann sie vom Kindergarten der Akkupunkteure abgelehnt werden
- Nur weil sie nicht an den Jing-Jang Ausgleich glaubt, kann sie vom Kindergarten der Humanenergethiker abgelehnt werden
- Nur weil sie nicht an Astrologie und Horoskope glaubt, kann sie vom Kindergarten der Astrologen abgelehnt werden
- Nur weil sie nicht an das Sandmännchen glaubt, kann sie vom Kindergarten der ARD abgelehnt werden
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