Das Bistum Regensburg hat einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Pfarrer in einer neuen Gemeinde eingesetzt, in welcher er Zugang zu Kindern hatte und sich an diesen - was für ein Wunder! - wiederum verging. Für jeden Ottonormalverbraucher ist es einleuchtend, dass man bzgl. eines solchen "Seelsorgers" äußerst vorsichtig sein sollte, dem Bistum aber scheint jeglicher gesunder Menschenverstand fremd zu sein.
Dafür wird jetzt medial zurückgeschossen, wie man hier lesen kann:
Stattdessen habe das Gericht damals erklärt, dass es für den Verurteilten keine Einschränkungen für einen allgemeinen pastoralen Einsatz gebe. Das Bistum Regensburg habe "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt, erklärte der Bischof.
Nach seinem Gewissen mag der Bischof vielleicht noch gehandelt haben, denn in seiner Weltanschauung wird ja mit Kindern recht rüde umgesprungen (sofern sie einmal auf der Welt sind). Jedoch erscheint eine solche Stellungnahme unter der vorliegenden Beweislast mehr als lächerlich.
Ich habe in diesem Artikel bereits darauf hingewiesen, dass das Bistum sehr wohl bescheid wusste und sich gegen die richterliche Empfehlung entschieden hat. Weiters legt auch die aktuelle Strafkammer den Sachverhalt wie folgt dar:
In seiner Urteilsbegründung hatte der Richter auch das Bistum scharf angegriffen. Die Vorgesetzten hätten gewusst, dass der Pfarrer noch in seiner Bewährungszeit entgegen der gerichtlichen Auflagen bereits wieder in Riekofen tätig gewesen sei. Damit habe man ihn in eine "Versuchungssituation" gebracht. "Es ist so, als stellte die Bank einen wegen Unterschlagung vorbestraften Mann als Kassier ein", erklärte der Richter.
Im Prozess war deutlich geworden, dass das Bistum von Anfang an über die Aktivitäten des Priesters in Riekofen Bescheid wusste. In seiner Personalakte fanden Ermittler sogar Zeitungsausschnitte über seine öffentlichen Auftritte. Eine Kommissarin hatte erklärt, der Pfarrer habe bereits 2001 voll die Seelsorge in Riekofen übernommen und Ministrantenausflüge organisiert. Seine Bewährungsfrist - mit der Auflage, keinesfalls mit Kindern zu arbeiten - dauerte aber bis 2003.
Insofern hoffe ich inständig, dass diese Geschichte Herrn Müller den Bischofssstuhl kosten wird. Denn einen Fehler zu machen ist unglücklich, diesen Fehler trotz Warnungen zu machen ist äußerst leichtsinnig und unglücklich, die Verantwortung dafür aber im Nachhinein von sich zu weisen und der Justiz anzulasten ist imho nur mit Vorsatz und bewusster Desinformation zu erklären.
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