Wenn man der spiegel-online Eilmeldung Glauben schenken darf, so hat das berliner Verwaltungsgericht beschlossen, dass die von der Regierung beschlossenen Mindestlöhne für Briefzusteller (9,00 Euro (Ost) bis 9,80 Euro (West)) nicht rechtmäßig sind, da "die Regelung ... die Grundrechte der kleineren Zustelldienste [verletze]".
Nun ist das Thema Mindestlohn mindestens so spannend um einen eigenen Blogeintrag zu füllen, jedoch weckte der letzte Absatz des oben verlinkten Artikels meine Aufmerksamkeit, in dem es heißt:
Nun ist das Thema Mindestlohn mindestens so spannend um einen eigenen Blogeintrag zu füllen, jedoch weckte der letzte Absatz des oben verlinkten Artikels meine Aufmerksamkeit, in dem es heißt:
Die Post-Konkurrenten hatten ihre Klage Ende Januar eingereicht. "Es geht hier nicht um Gewinnmaximierung, es geht ums Überleben", hatte der Präsident des Arbeitgeberverbands Neue Brief- und Zustelldienste, Florian Gerster, damals erklärt. Die Post könne wegen ihrer Marktmacht den überhöhten "Monopollohn" leicht auf die Kunden abwälzen, bei der schwächeren Konkurrenz seien hingegen 46.000 neu geschaffene Arbeitsplätze in Gefahr.
Florian Gerster...hm.. das kam mir gleich bekannt vor, klingelte aber nicht sofort, v.a. nicht in Bezug auf Mindestlöhne. Doch wiederum musste ich mich von wikipedia eines Besseren belehren lassen, denn dort heißt es:
Bereits vor seiner Entlassung bekam Gerster aufgrund seiner „Attitüden eines Sonnenkönigs“ (Stern 14/2004) negative Schlagzeilen: Hierzu gehörten der luxuriöse und großzügige Umbau der Vorstandsetage, unangemessene Regelungen in Bezug auf eigene Dienstwagen (Nutzung von drei Dienstwagen) sowie ein offenbar großspuriger und arroganter Umgang mit den Mitarbeitern, z.B. angebliches absolutes Vorrecht der Aufzugsnutzung. Auch wurde moniert, dass Gerster nicht die Dienstwohnung der BA im Villenviertel Erlenstegens bezog, sondern sich in das Hilton Hotel Nürnberg einmietete. Ein weiterer Vorwurf war, dass Gerster sich ein Jahresgehalt von ca. EUR 250.000 zusichern ließ, das in etwa doppelt so hoch war wie die Besoldung Jagodas. Nach seiner Entlassung bezog Gerster immer noch Zahlungen aus seiner Tätigkeit bei der BA. Dies hatte er sich vorher vertraglich entsprechend zusichern lassen.
Somit hat Herr Gerster den von Jagoda definierten Mindestlohn von (geschätzten) 62,50 €/h auf 125 €/h hochgesetzt - und das auf Kosten der Steuerzahler. Wenn es Herrn Gerster vor allem ums Überleben geht, so meint er damit wohl sein eigenes Überleben als Vorsitzender des o.g. Verbandes, der es nicht einmal für nötig hält seine eigene Finanzlage auf der Homepage des Verbandes zu veröffentlichen, aber scheinbar ganz genau weiß, wieviel bzw. -wenig man in .de verdienen kann ohne dabei draufzugehen.
Insofern wieder mal ein Beweis dafür, dass der alte Spruch noch immer seine Richtigkeit hat, gemäß dem es sich mit voller Hose wahrlich gut stinken lässt - stimmt's Florian?Das Geld, das man besitzt, ist das Instrument der Freiheit; das Geld, dem man nachjagt, ist das Instrument der Knechtschaft.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph, 1712-1778)
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