Dienstag, Januar 29, 2008

Neulich beim alten Leyen Leiden...

Da erdreistet sich doch einer und bringt ein Buch auf den Markt, das die schwierige Beziehung zwischen Schwein und Mensch, genauer zwischen Ferkel und Klerikern darstellt und dann hat das Familienministerium nichts besseres zu tun, als dieses Kinderbuch bei der Bundeszensurprüfstelle für jungendgefährdende Medien anzuschwärzen.

Man fühlt sich unweigerlich an George de Santayanas Spruch erinnert, dass "wer sich an die Vergangenheit nicht erinnern kann, dazu verdammt , sie zu wiederholen". Als hätten wir nicht genug Zensur zur Zeit des Faschismus erlebt, als wären nicht genug Bücher verbrannt und verboten worden, als hätte nicht erst in den 60er Jahren die katholische Kirche ihre Liste der Verbotenen Bücher abgeschafft. Daraus hat unsere 8fache Vorzeigemutter und Ministerpräsidententochter Vonderleyen absolut nichts gelernt, so scheint es.

Im ministerialen Indizierungsantrag wird behauptet, das Buch sei „geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer (sic!) e igenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden". Jugendgefährdend seien Medien, „wenn sie unsittlich sind, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen". Dass ausgerechnet die niedlich illustrierte Geschichte vom kleinen Ferkel zu solcher „Verrohung" beitragen könne, wird damit begründet, dass in dem Buch „die drei großen Weltreligionen Christentum, Islam und das Judentum verächtlich gemacht" und „die Besonderheiten jeder Religion (...) der Lächerlichkeit preisgegeben" würden. Nach Ansicht des Ministeriums werde dabei insbesondere das Judentum auf diffamierende Weise angegriffen, so dass „Text und Abbildung mithin antisemitische Tendenzen" aufweise.




Wenn man nicht mehr weiterweiß, einem die Argumente ausgegangen sind, dann wird in Deutschland immer mal wieder gerne die Nazi-Keule ausgepackt - alternativ dazu natürlich der Antisemitismusvorwurf, aber das ist ja die gleiche Ecke. Frau Susanne Schuster, die diese Eingabe bei der BPjM verbrochen hat, ist ja schon für ihren Beißreflex bei Computerspielen bekannt. Anscheinend hat sie sich aber noch nicht über "Godwin's Law" schlau gemacht, welches aussagt, dass derjenige die Diskussion verliert, der einen Nazivergleich bringt. Obwohl dies nicht so offensichtlich stattfand, so schwebt doch gerade beim Vorwurf des Antisemitismus (richtiger Antijudäismus oder Antizionismus) eben immer der braune Dunst in der Luft, der dieses besondere "G'schmäckle" hat.

Auf der anderen Seite wissen wir jetzt aber ganz genau, wo unsere Steuergelder bleiben. Ministerialbeamte lesen Kinderbücher und schreiben dann sinnfreie Eingaben an eine Behörde, die nur Geld kostet aber nichts bringt. Ein dreifach hoch auf die Bürokratie... und Hoëcker Schuster, sie sind raus!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

So schlecht stehen die Chancen von Frau Schuster gar nicht, denn:
"Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit eigenem Haushalt. Sie ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet."
Es ist fraglich, ob sich die Bundesprüfstelle einem Antrag der vorgesetzten Behörde widersetzen wird.

Po8 hat gesagt…

Das ist leider richtig, und wir werden spätestens am 6. März sehen wie linientreu diese Behörde ist.

Mir persönlich ist die BPjM schon lange ein Dorn im Auge, da ich deren Tätigkeit für überbewertet und überbezahlt halte. Imho hat noch jede Indizierung die Begehrlichkeit geweckt, anstatt das Produkt zu verhindern. Außerdem sehe ich eine Indizierung als verkappte Zensur.