Sonntag, Mai 03, 2020

Neulich im Bürgerbüro...

Vater: Guten Tag, mein Name ist Nichtsowichtig.

Beamter: Guten Tag Herr Nichtsowichtig, was kann ich für Sie tun?

Vater: Meine Frau ist in freudiger Erwartung und wir sind ja beide gläubige Pinkisten und wollten unser Kind dann nach der Geburt beschneiden lassen - also sowas ähnliches wie beschneiden.

Beamter: Also wenn es ein Mädchen ist, ist das komplett verboten, bei Jungs ist das gem. §1631d BGB erlaubt - wenn es fachmännisch durchgeführt wird.

Vater: Aber natürlich soll das fachmännisch durchgeführt werden. Ich habe auch schon einen Operationstermin in 5 Monaten. Wieso ist das Entfernen des letzten Glieds des kleinen Fingers der linken Hand bei Mädchen verboten und bei Jungen erlaubt?

Beamter: Was wollen sie machen?



Vater: Wir Pinkisten stehen in einem Bund mit unserem pentagramartigen Schöpfer und in seiner Fünffachheit hat er vorgeschrieben, dass jedem Gläubigen das letzte Glied des kleinen Fingers der linken Hand abgetrennt werden müsse - sehen Sie, mir fehlt das auch.

Beamter: Aber das ist schwere Körperverletzung!

Vater: Wenn uns das nicht gestattet ist, dann ist das Leben für Pinkisten in Deutschland unmöglich!

Beamter: Aber Sie schädigen Ihr Kind doch für sein ganzes Leben! Es hat ja dann nur noch 9 Finger...

Vater: Das ist so nicht ganz richtig. Erstens fehlt nur das letzte Glied, d.h. der kleine Finger ist noch zu 66% intakt. Zweitens hat es auch medizinische Vorteile. Viele Keime setzen sich unter den Fingernägeln fest und werden dann von dort aus weiterverbreitet. Studien haben ergeben, dass die Entfernung eines Fingernagels - oder eines Fingerglieds mit Fingernagel - das Übertragungsrisiko um 10% reduziert. Auch der Fingerkuppenkrebs wird um 10% verringert - wie ein pinkistischer Arzt herausgefunden hat. Auch bohren Pinkistenkinder viel weniger in der Nase, eine Studie hat eine Reduktion um fast 50% herausgefunden. Sie sehen: nur Vorteile! Außerdem sind meine Frau und ich uns einig, dass die Hände unseres Kindes so aussehen sollen wie unsere - und uns fehlt das letzte Glied schließlich auch.

Beamter: Sie können doch nicht einem gesunden Baby einen Finger abschneiden. Wo kommen wir denn da hin? Außerdem steht im Gesetz folgendes:

"Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird."

D.h. sie dürfen nur ihrem männlichen Nachkommen die Vorhaut entfernen - von Fingern steht da nichts.

Vater: Das ist eine infame Diffamierung aller Pinkisten. Nur weil wir eine kleine Glaubensgemeinschaft sind, haben wir keine Rechte? Geben Sie mir mal ihre Dienstnummer.... Außerdem, was ist schlimmer? Das letzte Glied des kleinen Fingers der linken Hand zu verlieren, wenn man noch eine intakte rechte hat, oder einen wesentlichen Teil seines Penis amputiert zu bekommen? Also ich würde klar das erstere wählen!

Beamter: Wenn Sie überhaupt einen Arzt finden, der das durchführt...

Vater: Unser Arzt ist auch Pinkist.

Beamter: …, der das durchführt, so können Sie gem. § 224 (Körperverletzung) oder § 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen) belangt werden. Das ist mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren belegt - aber eigentlich darf ich Ihnen das gar nicht sagen, denn ich bin kein Jurist - ich zitiere nur aus dem Strafgesetzbuch.

Vater: Dann werden wir den Finger wohl im Ausland abschneiden lassen müssen. Soweit ist es in Deutschland schon gekommen, Penisse darf man verstümmeln, Vulven nicht, und Pinkisten werden in die Illegalität gedrängt! Aber wissen Sie was, selbst wenn ich dafür 10 Jahre ins Gefängnis muss, das ist mir das Seelenheil meines Kindes wert!

Keine Kommentare: