Dienstag, Dezember 15, 2009

Neulich beim Wirtschaftsweisen...

Im aktuellen Spiegel wird der "Wirtschaftsweise" Wolfgang Wiegard, Zeit seines Lebens Sozialschmarotzer auf Kosten der Steuerzahler - er hat den Universitätsbetrieb nie verlassen - und SPD Mitglied, mit folgendem Satz bzgl. des Mehrwertsteuergeplänkels im Hotel- und Gaststättengewerbe zitiert:
"Das Steuerrecht wird komplizierter, und Geld wird verschenkt, das dringend benötigt würde."

Soso.. also Geld wird verschenkt, wenn Unternehmen und/oder Bürger nicht ganz so stark vom Staat finanziell geschröpft werden? Der Staat hat kein Geld zum verschenken, denn alles was er vermeintlich verschenkt, muss er erst jemandem anderen mit Gewalt wegnehmen. Diese simple Weisheit sollte herrn Wiegard doch geläufig sein...

Das Steurrecht in .de ist imho schon eines der kompliziertesten, willkürlichsten und ungerechtesten weltweit - "komplizierter" vermittelt hier ja fälschlich den Eindruck, dass es vorher einfach war! Weiters wird kein Geld verschenkt, sondern das Geld bleibt bei demjenigen, der es verdient hat (der Gast, der weniger ausgeben muss und der Wirt, der weniger abführen muss). Zu behaupten das Geld würde "dringend (wo anders) benötigt", heißt nur, sich anzumaßen besser zu wissen, wie Individuen ihr Geld auszugeben haben.

Als Wirtschaftsweiser (quasi die moderne Form der Auguren) in Allwissenheitsphantasien zu schwelgen ist das eine, diese aber öffentlich und ohne Beleg hinauszuposaunen ist in meinen Augen mehr als dreist - jedoch das übliche Prozedere.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Genau. Die Hoteliers geben die Ersparnis garantiert an den Endkunden weiter. Das ist doch lächerlich!
Prinzipell magst Du ja den Sinn oder Unsinn von Steuern zu Recht kritisieren, aber eine Ausnahmeregelung verkompliziert eine Steuer nunmal, da hat der werte Herr Professor Recht! Wenn all diese ungerechten(!) Ausnahmeregelungen wegfallen würden, wäre imho genug Geld da, um mal ausnahmsweise allen Bürgern 'ne Steuerentlastung zu Gute kommen zu lassen .. oder Schulden abzubezahlen..

Gruß, Stefan

PS: Trotzdem ;) ne sehr coole Seite!

Po8 hat gesagt…

Vielen Dank. Gegen Kritik kann man sich wehren, gegen Lob ist man machtlos ;-)

Btw, wäre es nicht am sinnvollsten die komplette Mehrwertsteuer zu streichen? Das würde das System sehr vereinfachen und es würde allen Bürgern unmittelbar zu Gute kommen. Wieso bringt der VWL-Professor denn nicht mal diesen Vorschlag?

Oberclown hat gesagt…

Naja die Mehrwertsteuer streichen würde ziemliche einnahmeausfälle für den Staat bedeuten. Also müsste man sich vermutlich etwas ausdenken, wie man das wieder reinkriegt. Da aber Einkommenssteuer für hohe einkommen oder höhere Unternehmenssteuern in der politischen Debatte grundsätzlich Teufelswerk zu sein scheinen würde es wieder darauf hinaus laufen, dass die Bezieher mittlerer Einkommen den Beziehern hoher Einkommen die Mehrwertsteuer finanzieren. Das ist auch irgendwie doof.


Übrigens, wenn man nur diskutiert, ob die Umsatzsteuersenkung fürs Hotlegewerbe an die Kunden weiter gegeben wird, dann missachtet man eine komplette zusätztliche Dimension an Clownhaftigkeit, die das ganze hat. Weil es ist ja eine subvention speziell für Bayerische Hotels und Pensionen. Warum man das so sagen kann? Weil das eine der wenigen Regionen ist, wo die ganz überwiegende Masse an Hotelübernachtungen von Privatkunden bezahlt werden. Da gilt tatsächlich, wenn man annehmen will, dass die Hoteliers zwischen 0% und 100% der Steuererleichterung weitergeben, dass die weitergegebene Steuer gespart wird. Um dieses Gesetzgebungskunststück in seiner vollen Clownhaftigkeit zu würdigen muss man aber wissen, dass es Hotels gibt, bei denen ein großer Teil der Übernachtungen auf Geschäftskunden entfällt und da sieht die Rechnung anders aus. Nehmen wir einmal an, dass die Entlastung zu 100% weiter gegeben würde, dann hätten wir um mal ein Beispiel zu nnenn vorher für 100 Euro Nettoübernachtungskosten 19 Euro Steuern sprich zusammen 119 Euro, nachher für 100 Euro netto 7 Euo Steuern zusammen 107 Euro Brutto, aber Geschäftskunden geben die Hotelrechnung über vorher 119 Euro nachher 107 Euro ihrer Buhhaltung da wird dann verbucht 100 Euro aufs Konto für die entsprechende Sorte Betriebsausgaben und 19 Euro bzw. 7 Euro auf Vorsteuer. Die Vorsteuer erhält der Unternehmer zu 100% erstattet die 100 Euro Nettokosten verringern als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn im endeffekt kriegt er also die Steuern um 100 Euro * seinen Steuersatz gesenkt. Ob er 19 Euro oder 7 Euro zu 100% zurück kriegt machen keinen Untersiched. Auch die 100 absetzbaren Euro bleiben gleich sprich, wenn der Hotelier die Steuersekung (von der er laut unseren Politikern ja investitionen finanzieren soll) komplett an den Kunden weitergibt kostet es Geschäftskunden also genauso viel wie vorher. Wenn aber die Erleichterung überhaupt nicht Weiter gegeben wird also um beim Beispiel zu Bleiben der Preis auf 119 Euro bleibt, dann wären davon nach der Steuersenkung 111,21 Euro Nettokosten und 7,79 Euro Steuern. Also bekäme der Unternehmen vom selben Preis statt 19 Euro nur 7,79 Euro vollständig erstattet und statt 100 jetzt 111,21 Euro auf die Steuer angerechnet. Es wird für den Geschäftskunden also teurer durch die Steuersenkung. In der Realität wird wohl irgendwas zwischen 0% und 100% Weitergabe der Erleichterung rauskommen und deswegen werden Geschäftskunden, die bei einigen Hotels in dieser Republik durchaus den überwiegenden Teil der Gäste ausmachen wohl mehr bezahlen müssen.

Und das macht dieses Gesetz sehr clownhaft, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Politiker behaupten, dass sie dadurch das Wachstum förderten, indem sie Unternehmer entlasten würden.

Po8 hat gesagt…

Wenn man den Bürgern mit Gewalt abgepresstes Geld als Einnahmen bezeichnen kann, dann stimme ich Dir zu, dass dem Staat dann "Einnahmen" fehlen würden ;-)

Doch imho ist speziell die Geschäftskundenhotelabrechnung eine Clownerie der dritten Dimension. Ich folge Deiner Ausführung, dass bei einer Erniedrigung die Geschäftskunden mehr bezahlten, doch die Absetzbarkeit von Hotelrechnungen bringt noch eine zusätzliche Dimension in Form einer Subvention.

Denn alle Nettosteuerzahler in .de müssen mitbezahlen bzw. um den abgesetzten Betrag mehr leisten, wenn z.B. Herr Ackermann eine geschäftliche Übernachtung im Vierjahreszeiten bei der deutschen Bank einreicht.

Btw, was mir auch noch keiner erklären konnte: wenn ein Unternehmen die Übernachtung seines Mitarbeiters absetzen kann, wieso kann ich dann nicht meinen Urlaub steuerlich geltend machen? Der Urlaub als regenerative Phase ist für mich notwendig um meine Arbeitsleistung langfristig aufrechterhalten zu können. Es müsste jeder jede Übernachtung steuerlich geltend machen können oder gar keiner, die Unterscheidung zwischen "privat" und "geschäftlich" ist imho reine Willkür und weder gerecht noch zu rechtfertigen.

Oberclown hat gesagt…

Natürlich sind Steuern, Gebühren usw. Einnahmen. Einnahmen definiert man in der Betriebswirtschaft als alles Geld was rein kommt.

Die genaue Begründung warum geschäftliche Übernachtungen steuerfrei sind nicht geschäftliche aber nicht hat ihre Ursachen in der Geschichte des deutschen Steuerrechts und ist im wesentlichen die, dass die Leute auf die Steuern, die sie zahlen nicht auch noch Steuern zahlen sollen.


Ulkige Anmerkung noch, die mir gerade aufgefallen ist, Steuerrechts markiert meine Rechtschreibprüfung hier ständig als Fehler, zumindest beim duetschen Steuerrecht kann es da in weiten Teilen richtig liegen.

Po8 hat gesagt…

Ich denke nicht, dass diese Erklärung stichhaltig ist. Unternehmen können z.B. die Mehrwertsteuer verrechnen, die Versicherungssteuer jedoch nicht. Privatpersonen können beides nicht gegen ihre geleisteten Steuern verrechnen. Imho wird zum allergrößten Teil bereits versteuertes Geld mehrfach durch indirekte Steuern nachversteuert. Bestes Beispiel ist der Benzinpreis, wo die Mehrwertsteuer sowohl auf den Preis des Benzins, als auch auf die Mineralölsteuer berechnet wird.

Für mein Dafürhalten ist das deutsche Steuersystem ein exzellentes Beispiel für staatliche Willkür & Gaunerei.. äh.. Clownerie ;-)

Oberclown hat gesagt…

Moment vor dem jetzigen System (bis 1967) gab es die sogenannte Allphasen-Bruttoumsatzsteuer (ähnlich schönes Wortungetüm wie Wachstumsbeschleunigungsgesetz). Die Hauptunterschiede zu Heute sind folgende: es gab keinen Vorsteuerabzug und der Steuersatz war 4% und das Steueraufkommen war insgesamt höher. Man hat damit nicht anderweite versteuerte Summen versteuert, das besonders ulkige an dieser Steuer war, dass die selbe Steuer nochmal versteuert wurde. Das funktionierte so um mal ein Beispiel zu verwenden:
Ein Urproduzent (sagen wir mal ein Waldbesitzer) hat eine Ware etwa einen Baumstamm verkauft damals. Dafür hat er einen Preis von x haben wollen darauf kamen 4% Steuer. Vom nächsten wurden also x * (1,04) DM verlangt. Jetzt nehmen wir an derjenige ist ein Holzgroßhändler und verkauft den Stamm an ein Sägewerk er will also die x * 1,04 von seinem Kunden haben + einen angemessenen Aufschlag um seine Kosten etc. zu decken. Sagen wir mal 30%. Da kommen auch Steuern drauf insgesamt haben wir dann also: ( x * 1,04 ) *1,3 * 1,04. Wir sehen schon zu diesem Zeitpunkt wird schon auf die Steuer wieder die selbe Steuer erhoben, weswegen man trotz des moderat klingenden Satzes von 4% schon deutlich über 4% steuern im Preis haben auf den ursprünglichen Pries sind schon über 8% Steuern aufgelaufen. An dieser Stelle merkt man schon, ein herrlich kompliziertes System. Wenn jetzt unser Sägemühlenbesitzer Bretter draus macht und die wiederum verkauft mit sagen wir mal 50% Aufschlag (die Säge braucht viel Strom) haben wir (x*1,04)*1,30*1,04*1,5*1,04 wodurch wir auf die ursprüngliche Transaktion schon über 12% mitschleppen. Wenn wir jetzt eine Möbelschreinerei mit 60% AUfschlag, einen Groß- und einen einzelhändler mit jeweils 30% AUfschlag annehmen ist unser Endpreis jetzt:
x*1,04*1,3*1,04*1,5*1,04*1,3*1,04*1,3*1,04 Auf die erste Transaktion sind schon über 20% Steuern zu diesem Zeitpunkt und so. Aber jetzt rechnen wir einfach mal im Detail:
Preis + Aufschläge der jeweiligen Betriebe ist:
x*1,3*1,5*1,3*1,3 = x * 3,2955 DM netto
Die Steuer ist: 1,04^5 - 1 = 1,216652902 -1 = 21,66529024 %. Und weil dieses System so herrlich undurchschaubar, unvorhersagbar und unglaublich teuer war hat man damals beschlossen, dass man das nurnoch von Endverbrauchern will und nichtmehr zwischendrin von allen erheben. Die einfache Idee wäre gewesen die Läden in Großhandel und einzelhandel zu unterteilen und im Großhandel wird keien Steuer erhoben. Aber man hat sich entschlossen, dass man wenigstens etwas von der Clownhaftigkweit des vorherigen Systems erhält, indem man weiter in jeder Stufe Steuer erhebt, aber um den Satz einheitlich zu machen und die Steuer nicht mit sich selbst wieder zu besteuern dass alle Unternehmer die Stuer zurück erstattet bekommen. Dadurch hat man tatsächlich de facto nurnoch vom Verbraucher diese Steuer, aber im Gegensatz zur einfachen Idee müssen die Unternehmer die Steuer wenigstens zwischenfinanzieren, obwohl sie nichts dran verdienen. Insgesamt also noch moderat Clownhaft, aber nicht so sehr wie vorher.

Po8 hat gesagt…

Vielen Dank für den histrorischen Einblick... man lernt eben nie aus.

In Abwandlung eines Spruchs von Manfred Bosch könnte man sagen: Kritik an der Steuer ist zu einfach, sie stößt immer auf Clownerie ;-)