"Das Neutralitätsgebot bedeutet, dass sich der Staat mit keiner Religionsgemeinschaft identifizieren darf", sagt Schwester Cornelia Bührle, Beauftragte der Erzbischöfe von Hamburg und Berlin in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag in Schwerin. "Ebenso wenig wie schulischer Sportunterricht aus unserem Staat eine Sportrepublik macht, macht Religionsunterricht aus unserer Republik einen Gottesstaat." Die Forderung des Humanistischen Vereins verkenne das Wesen dieses Neutralitätsgebotes, sagt die Juristin.
Somit würde ein Homöopathieunterricht auch nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, denn es entstünde dann sicher auch keine Homöopathenrepublik, wenn der Staat an staatlichen Schulen den kleinsten der Kleinen die "Vorteile" der Homöopathie nahelegte. "Schülerinnen und Schüler würden auf autoritäre Weise von wesentlichen Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung und Bildung abgeschnitten. 'Selbst Physikunterricht kommt nicht an der Homöopathiefrage vorbei...'" (oder so ähnlich). Als nächstes stünden dann wohl die Kaninchenzüchter mit einer Forderung nach eigenem Unterricht auf der Matte...
Manche schrecken auch vor nichts zurück...
2 Kommentare:
Gerade der Sportunterricht zeigt doch die Identifikation des Staates mit damit einhergehenden Ansichten: Sport macht gesund und muss gefördert werden.
Dass er nebenher die Wehrfähigkeit steigert, war aber bestimmt nur Zufall und hatte nichts mit der Einführung zu tun.
Stimmt. Das kann wirklich nur Zufall gewesen sein ;-)
Kommentar veröffentlichen